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Wird die Steuer erstmalig festgesetzt, ist sie einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Wenn die festgesetzte Steuer erstmalig bezahlt ist, erhält der Hundehalter eine Steuermarke die maximal 4 Kalenderjahre gültig ist. Die aktuelle Steuermarke blau (achteckig) gilt für die Kalenderjahre 2014 bis 2017.
Aktualisiert am 17.09.2017